Steuern | Ausgabe 32 | 2011
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Neue Informationen
Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) werden die EU-Beitreibungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und steuerliche Vorschriften geändert.
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Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2562) wird die Umsatzgrenze von 500 000 Euro dauerhaft fortgeführt
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Anwendung des BFH-Urteils vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10
Hierzu: BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2011 - IV C 4 - S 2284/07/0031- 002 - (2011/1025909) -
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Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2012
BMF Schreiben vom 15. Dezember 2011 - IV C 5 - S 2334/11/10005, DOK: 2011/1005760 -
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
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Anwendung der BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 - VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 -
Hierzu: BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2011.
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