Berufsbildung | Ausgabe 50 | 15.12.2011
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Insgesamt über 90 Seminare und Lehrgänge bietet die IHK Darmstadt in ihren Bildungszentren Darmstadt, Erbach und Heppenheim 2012 an. Neu sind unter anderem die Themen Social Media, Betriebliche Gesundheitsförderung und die IHK-Fachkraft Logistik. Hier Printexemplar bestellen oder pdf downloaden! mehr
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IHK Darmstadt / DUNCKELFELD - Studio für audiovisuelle Kommunikation |
Neu in der Projektarbeit? Im Zertifikatslehrgang Projektleiter/in IHK lernen Sie, wie ein Projektplan auszusehen hat, was bei den Milestones zu beachten ist und wie trotz Hindernissen das Projektziel erreicht wird. Ein Absolvent berichtet.
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Ausbilder machen Fachkräfte! Am 13. Februar 2012 startet die berufsbegleitende Fortbildung Ausbildung der Ausbilder (AdA). Unternehmen setzen mehr denn je auf qualifizierte Ausbilder, denn gute Ausbildung im eigenen Betrieb schützt vor Fachkräftemangel. mehr
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Nach vier Monaten nebenberuflicher Fortbildung dürfen sich diese 21 Teilnehmer nun IHK-Fachkraft Buchführung nennen. mehr
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Transparenz bei ausländischen Berufsabschlüssen
In den nächsten fünf Jahren werden jährlich durchschnittlich mehr als 220.000 Fachkräfte fehlen – rund 210.000 davon sind Nicht-Akademiker. Um diese Fachkräftelücke zu minimieren und Betriebe bei der Stellenbesetzung zu unterstützen, hat der Bund ein neues Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) erlassen. Es regelt, dass Zuwanderer, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsbildungsabschluss besitzen. Das neue Gesetz tritt im Frühjahr 2012 in Kraft und umfasst alle Berufe, die von den Industrie- und Handelskammern und Handwerksammern geprüft werden sowie Berufe in Bundeszuständigkeit wie Pflege- und Heilberufe.Vor dem Hintergrund der Umsetzung des neuen Gesetzes haben sich die IHKs darauf geeinigt, eine zentrale Stelle zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen einzurichten. Der Sitz dieses Kompetenzzentrums, das IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA), ist Nürnberg. Das Gesetz sieht vor, dass die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen muss. Wird im Verfahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Es besteht die Möglchkleit der Anpassungsqualifizierung.
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Kompromiss bei der Arbeitsmarktreform: Einstiegsqualifizierungen bleiben unbefristetes Regelinstrument mehr
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