Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 9. März 2011 darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Vertragsgestaltung mit einem Arbeitnehmer rechtsmissbräuchlich ist, wenn mehrere Arbeitgeber bewusst kooperieren, um das Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung zu umgehen.