Sachverständigenwesen
Ausgabe Januar 2012
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Newsletters aus dem Sachverständigenwesen.
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Wir wünschen eine angenehme Lektüre Ihre IHK Berlin |
Sachverständige – Detektivarbeit
Titelthema in der Januarausgabe 2012 der „Berliner Wirtschaft“
Die Januarausgabe der „Berliner Wirtschaft“ berichtet ausführlich über die Arbeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
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Bundesweites Sachverständigenverzeichnis
Auf Aktualität überprüfen
Wir möchten Sie auch diesmal wieder bitten, regelmäßig die Aktualität Ihrer Eintragungen zu überprüfen.
Bundesweites Sachverständigenverzeichnis
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JVEG
Änderung des JVEG
Am 21.11.2011 hat das BMJ den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) versandt, in dem auch als Artikel 7 eine Änderung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) enthalten ist.
In § 9 werden die Stundensätze für die Honorargruppen linear um jeweils 15 Euro angehoben sowie drei weitere Honorargruppen nach oben hinzugefügt, ebenfalls im 5-Euro-Schritt, sodass nunmehr die Stundensätze bei 65 Euro beginnen und bei 125 Euro enden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ist zu einer Stellungnahme zum JVEG aufgerufen. Sollten Sie Anmerkungen zu den Änderungen haben, auch zu den Abrechnungen der Nebenkosten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 15. Februar 2012 mit. Bitte überprüfen Sie die Zuordnungen zu Ihren Honorargruppen. Sollten indessen andere Stundensätze am Markt erzielt werden (die zugrunde liegende Umfrage ist aus dem Jahr 2009), dann können wir dies in unserer Stellungnahme einwenden, soweit uns Belege hierzu eingereicht werden.
Die Synopse ist diesem Newsletter beigefügt.
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Erneute Bestellung
Bitte einreichen: die Gutachtenliste
Aufgrund mehrmaliger Nachfragen weisen wir darauf hin, dass bzgl. des Antrags auf erneute Bestellung ausführliche Gutachtenlisten einzureichen sind. Folgende Punkte müssen hier enthalten sein:
- Datum des Gutachtens - Auftraggeber - Objekt - Thema
Wir möchten Sie bitten, diese Listen regelmäßig zu pflegen und zum angeforderten Zeitpunkt bei uns einzureichen. Die Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Datenschutz ist gewährleistet.
Bitte geben Sie die Unterlagen für die erneute Bestellung ohne Ordner und Klarsichtfolien ab. Reichen Sie nur die einzelnen, zum Beispiel durch eine Büroklammer zusammengehaltenen Seiten ein.
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Stempeltausch
Rundstempelumtausch ganztägig
Noch haben nicht alle Sachverständigen ihre Rundstempel bei uns abgeholt. Um den Austausch zu beschleunigen, gibt Herr Bensmann am Donnerstag dem 16. Februar 2012 ganztags von 8.30 Uhr bis 19 Uhr in seinem Büro 2 E 02 die neuen Stempel gegen Austausch der alten Stempel heraus. Beachten Sie, dass Sie auch Boten schicken können (mit schriftlicher Bevollmächtigung) oder auch für Kollegen „mitumtauschen“ können. Wichtig ist, dass Sie Ihren Tausch für diesen Tag anmelden, damit die Stempel bereitgelegt werden können.
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Umfrage zur elektronischen Signatur
Welcher Sachverständige arbeitet schon mit der elektronischen Signatur?
Gemäß § 12 der Sachverständigenordnung der IHK Berlin kann der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 (zum Beispiel Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen) die Unterlagen auf elektronischem Weg versenden. Falls er diesen Weg wählt, ist die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Hierbei handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde.
Die qualifizierte Signatur bietet die höchste Sicherheit. Ein vertrauenswürdiger Zertifizierungsanbieter garantiert hier die Übereinstimmung eines öffentlichen Signaturprüfschlüssels mit der Identität des Signaturschlüsselinhabers.
Wir würden gerne von Ihnen wissen, ob Sie bereits mit der elektronischen Signatur arbeiten und welche Erfahrungen Sie damit bisher gemacht haben. Uns ist bekannt, dass insbesondere im Kfz-Bereich im Austausch mit den Versicherungen Gutachten auf elektronischem Wege versandt werden.
Bitte teilen Sie Ihre Erfahrungen Herrn Bensmann per E-Mail mit.
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Mietsachverständige - Umfrage im Auftrag des Landgerichts Berlin
Umfrage unter den Mietsachverständigen
Das Landgericht Berlin hatte die IHK Berlin in 2011 um eine Umfrage unter den Sachverständigen gebeten. Die Frage, die zu beantworten war, lautete: „Ist es in Berlin ortsüblich, dass die Grundflächen eines zu einer Wohnung gehörenden Balkons gemäß § 44 Abs. 2 II. Berechnungsverordnung bei der Ermittlung der Wohnfläche regelmäßig zu 25 % berücksichtigt werden?“ Mietsachverständige der IHK, die sich äußerten, kamen hier überwiegend zum Schluss, dass üblicherweise 50 % angesetzt werden. Teilweise wurden allerdings auch dann 25 % als üblich angesehen, wenn die Nutzung beeinträchtigt war (z. B. laute Straße etc.). Ein Berliner Großvermieter verfährt in Einzelfällen der Nutzungsbeeinträchtigung ebenfalls nach diesem Prinzip.
Ein zum Zeitpunkt der Umfrage fast zeitgleich ergangenes Urteil des Landgerichts Berlin (Landgericht Berlin vom 19.07.2011, 65 S 130/10) hatte über ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten ermittelt, dass die hälftige Anrechnung in Berlin ortsüblich ist. Im gegebenen Fall rechtfertigten insbesondere Größe, Lage und Ausstattung der Terrasse unter Berücksichtigung des nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) eingeräumten Spielraums den Ansatz von bis zu 50 %. Scheinbar hat sich § 4 Nr. 4 Wohnflächenverordnung (hat die Zweite Berechnungsverordnung abgelöst), der als Regelfall von der Einrechnung von einem Viertel ausgeht, in Berlin nicht durchgesetzt.
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Seminare im Sachverständigenrecht in Berlin im 1. Halbjahr 2012
Drei Seminare des IfS 1. Halbjahr 2012 in der IHK Berlin
Im ersten Halbjahr 2012 finden drei Seminare im Sachverständigenrecht in den Räumen der IHK Berlin statt.
Es handelt sich um
„Todsünden des Sachverständigen - Der Sachverständige im Gerichtsverfahren“ Fehler beim Verhalten von Sachverständigen im Gerichtsverfahren haben mitunter weit reichende Konsequenzen. Teilnehmer des Seminars lernen Fehler, unzulässige Delegation der Verantwortung, unzulässige Amtsermittlung („Hilfssheriff“), Überforderung des Richterverständnisses, „Ausflüge“ in Rechtsfragen u. Ä. zu vermeiden.
Seminar 121 341: Dienstag, 17. April 2012, IHK Berlin Ort: IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Beginn/Ende: 9:00 – 17:00 Uhr Preis: € 185,- Dozent: Bernd Walterscheidt, Richter am AG Köln
" Gutachteninhalte formulieren - worauf es ankommt" Sachverständige haben die Antwort auf eine Beweisfrage schnell für sich gegeben. Jetzt gilt es, Tatsachenfeststellungen, Erkenntnisquellen und Schlussfolgerungen im Gutachten zu präzisieren und für Dritte nachvollziehbar darzustellen. Zu den elementaren Fähigkeiten des Sachverständigen zählt dabei, Gutachtentexte sachlich, klar und für den Abnehmer eindeutig zu gestalten. Diese Fähigkeit bewusst zu fördern, ist das Ziel des Seminars. Anhand von Beispielgutachten und Formulierungsbeispielen werden in diesem Seminar u. a. Texte auf Verständlichkeit, Missverständnisse, Sachlichkeit etc. überprüft und Tipps für eine sachgerechte Formulierung gegeben.
Seminar 121 308: Dienstag, 5. Juni 2012, IHK Berlin Ort: IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Beginn/Ende: 9:00 - 16:00 Uhr Preis: € 170,- Dozent: RA Prof. Wolfgang Roeßner, stv. Geschäftsführer der IHK Region Stuttgart a. D.
„Abwicklung von Gerichtsaufträgen - Durchführung einer Ortsbesichtigung“ In diesem Seminar lernen Sie die konkrete Abwicklung von Gerichtsaufträgen (Auf - gaben bei Gericht, Prozessarten, Ladungen, Auftreten bei Gericht, Befangenheit) und das Vorbereiten und Führen eines Ortstermins (Einladung, Durchführung, Beendigung, Anhörungs- und Verhandlungstermin, Vergütungsansprüche, Einschalten von Kongutachtern) in Theorie und Praxis.
Seminar 121 352: Dienstag, 12. Juni 2012, IHK Berlin Ort: IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Beginn/Ende: 9:00 – 17:00 Uhr Preis: € 185,- Dozent: Dipl.-Ing. (FH) Michael Staudt, Architekt und Sachverständiger, Bayreuth
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Gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in Verbindung mit § 13 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vertreten der Präsident und der Hauptgeschäftsführer oder deren Vertreter die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte ist der Hauptgeschäftsführer, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, allein vertretungsberechtigt (§ 13 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin).
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