Recht
Ausgabe 7 | 18.01.2012
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Newsletters Recht.
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Wir wünschen eine angenehme Lektüre Ihre IHK Berlin |
Außergerichtliche Streitbeilegung
SCHLICHTEN IN BERLIN
Onlineportal zur außergerichtlichen Streitbeilegung informiert leicht verständlich
Noch treffen sich die meisten Streitparteien vor Gericht wieder, um ihren Konflikt zu lösen. Dies muss nicht sein, denn in vielen Fällen kann ein Streit auch ohne Richter zeit- und kostensparend geschlichtet werden. Ein neues Onlineportal informiert auf einen "Blick und Klick" leicht verständlich über die Angebote.
Zum Onlineportal
Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Zschache zs@berlin.ihk.de
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Arbeitnehmerfreizügigkeit
Informationsbroschüren zu Beschäftigung und Entsendung von EU-Bürgern
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 01.05.2011 in Deutschland gilt, veröffentlicht. Auch Aspekte der sozialen Sicherung werden darin aufgegriffen.
Zum Download der Broschüre
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Arbeitsrecht
Kein Kündigungszugang bei Briefeinwurf nach 16 Uhr
Wird eine arbeitsrechtliche Kündigung nach 16 Uhr in den Briefkasten eingeworfen, gilt sie nicht mehr am Tag des Einwurfs als zugegangen. (LAG Köln, Urteil vom 17.09.2010 - 4 Sa 721/10)
Ihre Ansprechpartner: Marcel Rehfeld reh@berlin.ihk.de
Markus Thoma tho@berlin.ihk.de
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10 Fragen und Antworten rund um das Thema Überstunden.
Ihre Ansprechpartner: Marcel Rehfeld reh@berlin.ihk.de
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Zu allgemein gehaltene Abgeltungsklauseln ungültig
Die vorformulierte Vertragsklausel, nach der "erforderliche Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind", ist mangels Bestimmtheit und wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam. Der Arbeitnehmer muss sich bei Vertragsschluss ausrechnen können, welche Leistung er für sein Geld erbringen muss.
Ihre Ansprechpartner: Marcel Rehfeld reh@berlin.ihk.de
Markus Thoma tho@berlin.ihk.de
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Berufsausbildungsrecht
Drum prüfe wer sich ewig bindet...
In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gemäß § 22 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gekündigt werden, da die Parteien die Möglichkeit haben müssen, zu prüfen, ob sich die geplanten Ausbildungsziele verwirklichen lassen und eine Eignung für den Beruf vorliegt.
Mehr zu diesem Thema
Ihre Ansprechpartner: Marcel Rehfeld reh@berlin.ihk.de
Markus Thoma tho@berlin.ihk.de
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Gesellschaftsrecht
BGH-Entscheidung stärkt Attraktivität der (UG) (haftungsbeschränkt)
Grundsätzlich gilt in der Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) das Sacheinlageverbot, das heißt, die Gesellschafter dürfen das vereinbarte Stammkapital zwischen 1 und 24.999 EUR nicht als Sacheinlage, etwa in Form eines Firmenwagens, erbringen. Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem Beschluss vom 19. April 2011 (Az.: II ZB 25/10) für Rechtsklarheit gesorgt und entschieden, dass bereits die Kapitalerhöhung, die zur Erreichung des Mindeststammkapitals der GmbH von 25.000 EUR führt, bei der UG (haftungsbeschränkt) durch Sacheinlagen erbracht werden kann.
Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Zschache zs@berlin.ihk.de
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Gewerberecht
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Pächter trägt Kosten für Rauchverbot
Besteht aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes ein Rauchverbot in Gaststätten, so muss der Pächter einer Gaststätte (Gastwirt) auch allein für die Kosten aufkommen, die durch einen notwendigen Umbau des Lokals zur Einrichtung eines Raucherbereichs entstehen (BGH vom 13. Juli 2011).
Die Bundesrichter haben außerdem festgestellt, dass der Gastwirt von seinem Verpächter keinen Schadensersatz wegen Umsatzeinbußen im Zusammenhang mit dem Rauchverbot fordern kann. Geklagt hatte eine Gastwirtin aus Rheinland-Pfalz, die ein Lokal gepachtet hatte, das aus zwei nicht voneinander getrennten Räumen bestand. Nachdem im Februar 2008 in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft trat, durfte in diesem Lokal nicht mehr geraucht werden. Der Verpächter lehnte die von der Pächterin geforderten Umbaumaßnahmen zur Errichtung eines getrennten Raucherbereiches ab.
Daraufhin verlangte sie Schadensersatz wegen ihrer Umsatzeinbuße. Auch der BGH gab der Pächterin kein Recht. Denn für beide Forderungen muss ein Mangel des Pachtgegenstandes vorliegen, der in diesem Fall nicht gegeben war. Demnach muss ein Gewerbetreibender alle wirtschaftlichen Risiken und zusätzlichen Kosten, die sich z.B. aus einem gesetzlichen Rauchverbot ergeben, immer allein tragen.
Ihre Ansprechpartnerin: Juliane Griesbach grie@berlin.ihk.de
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Handelsregister
Keine Eintragung bei Nichterreichbarkeit
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Anmeldung einer Sitzverlegung abgelehnt werden muss, wenn die Gesellschaft unter ihrer neuen Geschäftsanschrift nicht erreichbar ist. (Beschluss vom 23.02.2011, Az.: 3 W 24/11). Im zu entscheidenden Fall hatte das Registergericht der Gesellschaft einen Kostenvorschuss für die Eintragung nicht zustellen können. Ebenso konnte die IHK die Gesellschaft nicht unter neuen Adresse bzw. dem neuen Sitz erreichen.
Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Zschache zs@berlin.ihk.de
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Markenrecht
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Keine Werbung mit der Marke eine Automobilherstellers
Eine markenunabhängige Autoreparaturwerkstatt darf die Bildmarke eines bekannten Automobilherstellers nicht zur Werbung für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten verwenden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zugunsten der Volkswagen AG, als Inhaberin der für Kfz und deren Wartung eingetragenen Bildmarke. Die Klagemarke, die das VW-Zeichen in einem Kreis wiedergibt, werde durch das Abdrucken eines solchen bekannten Bildzeichens, womit stets ein Imagetransfer einhergeht, geschwächt.
Die Verwendung eines mit der Bildmarke der Klägerin identischen Zeichens für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) beeinträchtige die Werbefunktion dieser Marke. Zwar enthalte das Markenrecht grundsätzlich die Regelung, dass der Markeninhaber einem Dritten die Verwendung der Marke als notwendigen Hinweis auf den Gegenstand der Dienstleistungen des Dritten nicht verbieten kann, solange die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt. Im Streitfall seien jedoch die Voraussetzungen dieser Schutzrechtsschranke nicht erfüllt.
Dem Beklagten wäre es nach Ansicht der Richter ohne weiteres möglich gewesen, auf die Wortzeichen „VW“ oder „Volkswagen“ zurückzugreifen, um nicht den Markenwert des bekannten Bildzeichens zu strapazieren. BGH vom 14.4.2011 (Az: I ZR 33/10)
Ihr Ansprechpartner: Markus Thoma tho@berlin.ihk.de
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Sozialversicherungsrecht
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Künstlersozialabgabe auch bei Gestaltung eines Internetauftritts zu zahlen
Aus einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25. Februar 2011 geht hervor, dass für die Erstellung von Flyern, Logos und Plakatbildern bei verschiedenen Firmen sowie das Design und die Programmierung des Internetauftritts durch Dritte die sog. Künstlersozialabgabe zu zahlen ist. Die Beiträge sind bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu entrichten. Insbesondere handelt es sich bei der Realisation der Aufträge um künstlerische Tätigkeiten. So unterliege u.a. die Gestaltung eines Internetauftritts als künstlerische Leistung der Abgabepflicht. Im Rahmen des Web-Designs stehe die kreative Gestaltung der Internetseite im Vordergrund. Die technische Umsetzung, bei der die einzelnen Elemente des Gesamtdesigns in die Internetseite eingefügt und gepflegt würden, diene ebenso der Vollendung des Gesamtwerks und kann daher nicht isoliert betrachtet werden. Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.02.2010 (Az.: S 34 R 321/08).
Ihre Ansprechpartner: Marcel Rehfeld reh@berlin.ihk.de
Markus Thoma tho@berlin.ihk.de
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Unternehmenssicherheit
Aktuelle Sicherheitsinformationen per E-Mail
Die Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW) gibt regelmäßig aktuelle Sicherheitsinformationen für Unternehmen heraus.
Wenn Sie Interesse an dem Bezug dieser Sicherheitsinformationen per E-Mail haben, bitten wir Sie um eine Anmeldung.
Zur Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerin: Juliane Griesbach grie@berlin.ihk.de
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Versicherungsvermittler
Vertragsrecht
Neue Widerrufsbelehrung in Kraft
Am 04.08.2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft getreten (BGBl. 2011,Teil I Nr. 41).
Mehr zum Thema
Ihre Ansprechpartnerin: Meike Bechlars bech@berlin.ihk.de
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Wettbewerbsrecht
Neue Online-Datenbank
Die EU-Kommission hat am 29.07.2011 eine Online-Datenbank freigeschaltet, die alle eu-weiten rechtlichen Bestimmungen und rechtliche Entscheidungen zu unlauteren Geschäftspraktiken zugänglich macht.
Online-Datenbank
Ausführliche Informationen zu der Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken, die Grundlage für die Datenbank ist, finden Sie hier
Ihr Ansprechpartner: Markus Thoma tho@berlin.ihk.de
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Veranstaltungen
18.10.2011 - Name - Marke - Logo
Namen, Marken und Logos sind das Aushängeschild von Unternehmen. Kreativität ist gefragt. Aber der Phantasie sind auch rechtliche Grenzen gesetzt.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Existenzgründer, die auf der Suche nach der für sie passenden Firmierung sind, als auch an Unternehmer, die an ihrem perfekten Geschäftsauftritt feilen.
Weitere Informationen + Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Mosenheuer mos@berlin.ihk.de
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19.10.2011 - Tag der Unternehmenssicherheit
Unternehmensdaten - Wie können Sie Ihr wertvollstes Kapital richtig schützen?
Wie Sie von vornherein die richtigen Maßnahmen zum Schutz Ihrer wertvollen Unternehmensdaten treffen können, wollen wir Ihnen im Rahmen des „Tages der Unternehmenssicherheit“ am 19. Oktober 2011 in der IHK Berlin zeigen.
Anhand konkreter Beispiele wollen wir Ihnen praxisnahe Lösungen zum Schutz Ihrer Daten gegen Angriffe von innen und außen präsentieren.
Weitere Informationen + Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerinnen: Juliane Griesbach grie@berlin.ihk.de
Katharina Mosenheuer mos@berlin.ihk.de
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01.12.2011 - 4. Vergaberechtstag Brandenburg in der IHK Potsdam
Im öffentlichen Einkauf steckt enorme Wirtschaftskraft. Staat und Kommunen können dieses Potenzial gezielt einsetzen, um Märkte nach vorn zu treiben. Mit der Verknappung von Ressourcen und der enormen Verteuerung von Energie – nicht zuletzt durch die deutsche Energiewende – macht das Wort von der „nachhaltigen“ und „energieeffizienten“ Beschaffung zunehmend die Runde.
Welche Chancen für Unternehmen und öffentliche Hand verbergen sich hinter diesem neuen Schwerpunkt im öffentlichen Einkauf? Wie gehen Vergabestellen mit den erhöhten Anforderungen an die Durchführung von Vergaben um – wie stellen sich Unternehmen auf, um erfolgreich an der öffentlichen Beschaffung teilnehmen zu können? Und wird das Vergaberecht durch immer neue „vergabefremde“ Kriterien, wie sie auch in der Pflicht zur Zahlung eines Mindestlohns nach neuem Brandenburgischen Vergabegesetz zum Ausdruck kommen, nicht derart weiter verkompliziert, dass von einer effizienten Beschaffung nicht mehr die Rede sein kann?
Zu diesen und weiteren hochaktuellen Themen sprechen die Referenten des 4. Vergaberechtages Brandenburg. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und mitzudiskutieren!
Zur Anmeldung
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Hilfreiche Links
Rechtsanwaltskammer Berlin
Hier finden Sie Informationen über das Dienstleistungsangebot der Anwaltschaft und die Besonderheiten, die dieses Angebot aufgrund des anwaltlichen Berufsrechts im Interesse der Mandantschaft auszeichnen. Im Anwaltsverzeichnis finden Sie die Kanzleiadressen aller Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
RAK Berlin
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Berliner Anwaltsverein e. V.
Der Berliner Anwaltsverein ist eines der ältesten Mitglieder im Deutschen Anwaltverein. Auf der Internetseite können Sie nach einem geeigneten Anwalt in Ihrer Nähe suchen.
Berliner Anwaltsverein e. V.
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Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Gesetze im Internet
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EU-Informationsportal zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen
Das Portal 21 bietet Ihnen als Empfänger grenzüberschreitender Dienstleistungen wichtige Informationen sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch zur Aufnahme und Ausführung grenzüberschreitender Dienstleistungen in Europa.
Portal 21
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Gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in Verbindung mit § 13 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vertreten der Präsident und der Hauptgeschäftsführer oder deren Vertreter die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte ist der Hauptgeschäftsführer, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, allein vertretungsberechtigt (§ 13 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin).
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