International
Ausgabe 3 | 18.01.2012
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Newsletters International.
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Wir wünschen eine angenehme Lektüre Ihre IHK Berlin |
IHK-Informationen
Ob Rohstoffe, wachsende Touristenzahlen oder hohe Wachstumsraten - es gibt viele Argumente, die für einen genaueren Blick auf die Geschäftschancen in der Mongolei sprechen. Die Botschaft der Mongolei und die IHK Berlin laden Sie daher herzlich ein zum Wirtschaftstreffen „Geschäftsmöglichkeiten in der Mongolei“. mehr
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Brasilien, mittlerweile die achtgrößte Volkswirtschaft der Welt, gewinnt eine für die deutsche Wirtschaft immer wichtigere Bedeutung. Im vergangenen Jahr wuchsen die deutschen Ausfuhren um rund 45 Prozent. Vielfältige Geschäftschancen bieten sich in unterschiedlichsten Branchen. Die IHK Berlin nimmt dies zum Anlass, in der Folge der Lateinamerika-Veranstaltung im Jahr 2010 Brasilien als wichtigsten Partner in Lateinamerika näher in den Fokus zu nehmen. mehr
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Seit dem 1. Januar 2011 sind vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU bzw. aus dem Zollgebiet der EU summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen abzugeben. Erst ab 1. Mai 2011 werden fehlende Anmeldungen jedoch beanstandet. Die Übergangsregelungen wurden kürzlich geändert. mehr
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Länder & Märkte
Die Deutsche Handelskammer in China eröffnete am 24.02.2011 in Chengdu, Hauptstadt der Provinz Sichuan, ihr erstes Büro in Westchina. Im Zuge der umfangreichen Fördermaßnahmen der Zentralregierung in Peking und der verstärkten Aufmerksamkeit für den chinesischen Binnenmarkt haben sich die Geschäftsperspektiven deutscher Unternehmen in Westchina in den letzten Jahren erweitert. Das Interesse konzentriert sich bislang vor allem auf den Wirtschaftsraum Chengdu und das benachbarte Chongqing. Aktuell sind rund 100 deutsche Unternehmen in der Region aktiv, überwiegend in den Bereichen Maschinenbau und High-Tech. mehr
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Gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in Verbindung mit § 13 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vertreten der Präsident und der Hauptgeschäftsführer oder deren Vertreter die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte ist der Hauptgeschäftsführer, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, allein vertretungsberechtigt (§ 13 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin).
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